Allgemeine Geschäftsbedingungen von No Commercial

1. Geltung

1.1 Die nachstehenden Geschäfts-u.Lieferbedingungen der Fa. No commercial fashion gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fa. No commercial abgeändert oder ausgeschlossen werden.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.

2. Auftragsbestätigung

2.1 Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote, auch Preise, freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit der Bestätigung des Kunden zustande.

2.2 Aus der Ablehnung von Aufträgen kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten.

2.3 Mündliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Fa. No commercial rechtswirksam.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

3.1 Die Fa. No commercial wird stets bemüht sein, die in der Auftragsbestä­ti­gung genannten Lieferzeiten einzuhalten. Falls die Fa. No commercial die vereinbarte Lieferzeit unverschuldet nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist, mindestens 4 Wochen, zu gewähren. Zuvor ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Von der Fa. No commercial nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Kriegszustände, Unruhen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Fälle höherer Gewalt oder ähnliches, die auf einem unvorhersehbarem und unverschuldetem Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Störungen sowohl bei der Fa. No commercial als auch bei deren Vorlieferanten führen, verlängern die Laufzeit entsprechend. Teillieferungen sind in diesen Fällen in zumutbarem Umfang zulässig. Jede Teillieferung ist im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.

3.3 Für durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen übernimmt die Fa. No commercial keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Fa. No commercial oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

3.4 Lieferungen gem. § 376 HGB (Fixhandelskauf) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1 In den von der Fa. No commercial angegebenen Preisen, die sich immer zuzügl. ges. Mehrwertsteuer verstehen, sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.

4.2 Bei Warenlieferungen an den privaten Verbraucher im Warenwert unter DM 100,- bzw. an den gewerblichen Kunden unter DM 200,- ist die Fa. No commercial berechtigt, eine Aufwandsentschädigung gegenüber dem priva­ten Verbraucher in Höhe von DM 10,- bzw. in Höhe von DM 20,- gegenüber dem gewerblichen Kunden zu berechnen.

4.3 Die Fa. No commercial ist berechtigt bei Geschäften mit gewerblichen Kunden die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. eine Nachberechnung vorzunehmen, wenn die Lieferanten rück­wirkend ent­sprechende Preise in Rechnung stellen.
Bei Nichtkaufleuten gilt dies ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll oder aus Verschulden des Kunden erst 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.

4.4 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.

4.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungs­ansprüche der Fa. No commercial aufzurechnen, es sei denn, die Forderun­gen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen Zurückbe­haltungs­rechte, auch aus Mängelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

5. Versand, Gefahrtragung, Versicherung

5.1 Bestellte Artikel werden gegen Barnachnahme durch einen von der Fa. No commercial auszuwählenden Zustelldienst übersandt.

5.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an das Transportunternehmen übergeben wird.

5.3 Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch den Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen an Nicht­kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezah­lung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigen­tumsvor­behalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.

6.2 Der nicht kaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an die Fa. No commercial ab; die Fa. No commercial nimmt die Abtretung an. Die Fa. No commercial ermächtigt den Kunden, widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eige­nen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit diese die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% über­steigt.

6.3 Erlischt das Vorbehaltseigentum der Fa. No commercial durch Verarbei­tung der gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf die Fa. No commercial das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für die Fa. No commercial unentgeltlich mitverwahrt.

6.4 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. No commercial hinzuweisen und sie unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch die Fa. No commercial hat der Kunde zu erstatten.

7. Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.

7.2 Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich bei Empfang auf vertrags­gemäße Beschaffenheit zu untersuchen und unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel leistet die Fa. No commercial keine Gewähr, es sei denn, dies waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen.
Soweit es sich für beide Vertragsparteien um einen Handelskauf im Sinne der §§ 373 HGB handelt, gelten statt des Vorstehendem die gesetzlichen Regelungen des HGB.

7.3 Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch un­sachgemäße oder gewaltsame Verwendung, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zum Verantwortungsbereich der Fa. No commercial gehörige dritte Personen entstehen. Das Vorstehende gilt auch, wenn der Lieferant oder Hersteller der Fa. No commercial für die gelieferten Waren Verbrauchsmaterial verwendet, das nicht den Originalspezifiaktionen entspricht. Für die vom Lieferanten bzw. Hersteller abgegebene Garantie hinsichtlich Farbechtheit, Freiheit von Schadstoffen u.ä. übernimmt die Fa. No commercial keinerlei Haftung.
Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die durch Fehler in den vom Auftraggeber übergebenen Druckvorlagen entstehen. Die Fa. No commercial ist nicht verpflichtet, die erhaltenen Druckvorlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen oder entsprechendes Know-how über die Erstellung solcher Druckvorlagen dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Der durch die Übergabe feherhafter Druckvorlagen resultierende Lieferverzug und die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
Bei farbigen Drucken können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt dür den Vergleich zwischen An­druck und Auflagendruck.

7.4 Die Fa. No commercial leistet unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist, die mindestens vier Wochen beträgt, fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandelung verlangen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche nicht zur Behebung des Mangels geführt haben.

7.5 Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sein denn, der Fa. No commercial oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.6 Bei unberechtigten Reklamationen trägt der Kunde die Transportkosten.

8. Patente, Warenzeichen, sonstige Schutzrechte

8.1 Die Fa. No commercial kann für Kosten, Verluste oder sonstige Schäden, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtl. geschützten Zeichnungen, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder sonstigen Angaben des Kunden er­geben, nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt im Verhältnis zum Kunden als auch im Verhältnis zu Dritten.

8.2 Das gleiche gilt für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen, Symbolen u.ä., die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat.

8.3 Der Kunde ist für die Wahrung der hier bezeichneten Schutzrechte verant­wortlich und stellt die Fa. No commercial insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch, wenn die Fa. No commercial zur graphischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert worden ist.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. No commercial und Dritten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rothenburg o.d.T..

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestim­mungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die den wechselseitigen Interessenlagen der Parteien am nächsten kommt.